Rauchmelder-Überprüfung in Privathaushalten Achtung! Betrüger unterwegs!

Achtung! Betrüger unterwegs!

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Feuerwehren nicht für die Überprüfung von Rauchmeldern zuständig sind und auf gar keinen Fall mit dieser Begründung an Haustüren klingeln!

 

Angeblich wurden auch bereits im Raum Erding solche Betrugsmaschen angezeigt. Bitte seien Sie in jedem Fall misstrauisch, wenn ein angeblicher Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau zur Rauchmelder-überprüfung an Ihrer Tür klingelt und lassen Sie diese auf keinen Fall in Ihre Wohnung! Eine Meldung bei der Polizei macht in solch einem Fall unbedingt Sinn.

 

Seit dem 01. Januar 2013 sind in Bayern Rauchmelder für alle Neubauten Pflicht. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12.2017. Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat. Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt.

 

 

Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter). Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

 

Vroni Höfer

1. Schriftführerin

Freiwillige Feuerwehr Steinhöring

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