Rauchwarnmelderpflicht Bayern

Werte Steinhöringer Mitbürger,

 

im Oktober hat der zuständige Wirtschafts-Ausschuss des Landtags beschlossen die Bayerische Bauordnung so zu ändern, dass sämtliche Wohnungen und Privathäuser in Bayern bis spätestens Ende 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein müssen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre müssen alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit je mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Neubauten müssen sofort mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für die Installation sind die Eigentümer zuständig, für den Betrieb (z.B. die Kontrolle der Batterien) die Nutzer, also gegebenenfalls der Mieter.

Grundsätzlich finden Sie die wichtigsten Infos auf folgender Internetseite:

http://www.rauchmelder-lebensretter.de

Seit September letzten Jahres gibt es zur besseren Verbraucherinformation das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

• Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen

• Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse

• Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Grundlage für das „Q“ ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb- Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum durchgeführt.

Das neue „Q“ ersetzt nicht die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE- Kennzeichnung nicht bezieht.

Die Rauchwarnmelder mit diesem Qualitätszeichen sind den „günstigeren“ Modellen vorzuziehen. Diese Rauchwarnmelder sind mit einer Batterie von 10 Jahren Lebensdauer, auf die Laufzeit bezogen, oft preislich günstiger als die Rauchwarnmelder, bei denen ca. alle 2 Jahre die Batterie getauscht werden muss (diese Rauchmelder müssen laut den Herstellern auch nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden).

Sie sollten auch an eine Funkvernetzung der Rauchwarnmelder (bzw. bei Neubauten Vernetzung per Kabel) denken. Dies hat den Vorteil, dass auch weit entfernte oder wenig genutzte Räume überwacht werden können und so nicht die Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird.

Eine aktuelle Liste mit den Rauchwarnmeldern, die die erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01 erfüllen finden Sie hier:

http://www.qualitaetsrauchmelder.de/produkte.html

Adressen für Beratung und Kauf von Rauchmeldern finden Sie in der folgenden Datenbank:

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/bezugsquellen.html

Information über Rauchmelder

Jährlich in Deutschland:

• 200.000 Brände

• 800 Brandtote (davon 200 tote Kinder )

• 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden

• Über 1 Mrd. EUR Brandschäden im Privatbereich.

Brandtote sind Rauchtote:

die Mehrheit stirbt an einer  Rauchvergiftung!

Wie kann man sich schützen?

• Rauchmelder • Feuerlöscher • Feuerlöschdecke

Rauchmelder

• Brandrauch:

- wirkt einschläfernd und erstickend.

- behindert die Atmung, ist giftig  und teilweise ätzend (eine Rauchvergiftung kann nach 2 Minuten tödlich sein).

- ist heiß, behindert und nimmt die Sicht.

- führt zur Orientierungslosigkeit, Panik und Angst.

- kommt lautlos und kann tödlich sein!

• Rauchmelder sind bestens dazu geeignet, die Familie bei der  Entstehung eines Brandes durch den lauten Alarmton (85 dB/3m) zu alarmieren. Mehrere Rauchmelder im Haus erhöhen die Chance, rechtzeitig zu entkommen.

• Besonders gefährdet sind schlafende Menschen. Giftiger Rauch  und tödliches Kohlenmonoxid wecken nicht, sondern führen  rasch zur Bewusstlosigkeit.

• Die meisten Brände beginnen zwischen 19.00 und 7.00 Uhr. Und zwischen 23.00 und 7.00 Uhr werden die meisten Menschen durch Brände im Privatbereich getötet oder verletzt.

Rauchmelder - Wo und wie montieren?

• Die Montage ist problemlos: Zwei Schrauben genügen.

• Rauchmelder werden in der Raummitte an der Decke  angebracht.

• In mehrstöckigen Wohngebäuden empfiehlt sich in jeder Etage  mindestens ein Rauchmelder (Mindestschutz).

• Besonders wichtig ist er am oberen Ende von Treppenhäusern.

• Der Flur als Schnittstelle zwischen Wohn- und Schlafbereich ist  besonders geeignet. So werden schlafende Personen frühzeitig geweckt.

• In Zimmern, wo die größte Gefahr droht:

• Zimmer mit Elektrogeräten, Kinderzimmer, Schlafzimmer (Küche ohne Dunstabzug und Bad sollten ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Fehlalarmen führen).

Rauchmelder - Prüfzeichen

• Achten Sie beim Kauf auf geprüfte Geräte!

• Prüfzeichen:

- VdS (Deutschland) – EN ISO 12239

- British Standard (BS)

- Underwriter Laboratories (USA)

Verhalten im Brandfall:

• Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt!

• Löschen Sie den Brand nur dann selbst, wenn Sie sicher  sind, dass Sie es schaffen. Ansonsten verlassen Sie schnell den Brandraum und schließen Sie die Tür hinter sich, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern!

• Warnen Sie alle Mitbewohner und verlassen Sie umgehend mit ihnen die Wohnung (nehmen Sie keine Gegenstände mit)!

• Helfen Sie älteren oder kranken Menschen und Kindern!

• Wenn Sie unbedingt durch den Rauch müssen, bewegen Sie sich in Bodennähe!

• Öffnen Sie keine Türen, die warm oder heiß sind (dahinter könnte das Feuer lauern)!

• Benutzen Sie keine Aufzüge!

• Wenn der Weg nach draußen verqualmt ist, gehen Sie in ein  rauchfreies Zimmer und machen Sie sich dort am Fenster bemerkbar! (Türritzen mit Tüchern abdichten!)

• Alarmieren Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr:     Notruf 112

- Wer meldet?

- Was ist passiert?

- Wo ist es passiert?

- Wie viele Menschen sind betroffen, verletzt oder gefährdet?

- Warten ob die Feuerwehr noch Fragen hat!

Bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor:

• Besprechen Sie mit Ihren Mitbewohnern (Kinder!) die möglichen Fluchtwege und üben Sie diese im Dunkeln immer wieder ein. Prägen Sie sich Ihren Fluchtweg ein

- die optimale Orientierung kann im Notfall ausschlaggebend sein!

• Halten Sie Taschenlampen griffbereit!

• Informieren Sie sich über den Standort und die Handhabung Ihres Feuerlöschers / Feuerlöschdecke.

• Alle Heiz-, Koch- und Wärmegeräte für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe sowie alle Elektrogeräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Zusätzliches Infomaterial:

• Freiwillige Feuerwehr am Ort

• www.lfv-bayern.de

• www.bfv-obb.de

• www.rauchmelderlebensretter.de

Am Samstag den 16. Februar 2013 findet von 9Uhr bis 14Uhr ein Infotag Feuerwehr im Feuerwehrgerätehaus statt! Näheres im nächsten Gemeindebrief!

Besuchen  Sie uns auch auf unserer Internetseite  www.ff-steinhoering.de

Christian Herbst

1.Kommandant

FFW Steinhöring

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