Überprüfung von Feuerlöschern
Die Feuerwehr Steinhöring informiert!
Überprüfung von Feuerlöschern
Bei den Feuerwehren gehen immer wieder Anfragen von Ladenbesitzern, Gaststättenbetreibern und Privatpersonen ein, die ihren Unmut über die häufigen Kontrollen der Feuerlöscher äußern. Von teilweise halbjährigen Überprüfungen der Feuerlöscher wurde berichtet, die nicht selten mit ungewöhnlich hohen Kosten verbunden sind. Lassen Sie sich nicht durch amtlich aussehende Kleidung oder Visitenkarten täuschen, es ist ratsam, sich ein Dokument zeigen zu lassen, das den vermeintlichen Prüfer als sachkundige Person ausweist.
Anhand der folgenden zwei Merkmale kann der Verbraucher erkennen, ob der Feuerlöscher sachgemäß geprüft wurde:
Jeder Feuerlöscher bekommt eine Plombe zur Sicherung und Prüfplaketten, die außen am Feuerlöscher aufgeklebt werden.
Die Prüfplaketten müssen den Instandhaltungsnachweis für die äußere und die innere Prüfung des Löschers nachweisen und es soll zusätzlich erkennbar sein, wann die nächste Prüfung stattfinden muss.
Muster eines Instandhaltungsaufklebers:
Feuerlöscher in Gaststätten und Verkaufsstätten sind notwendig, um eine wirksame Brandbekämpfung in der Entstehungsphase durchführen zu können. Auf neu erworbenen Feuerlöschern steht das Fülldatum. Damit die Funktion der Feuerlöscher gewährleistet bleibt, sind nach dem Kauf wiederkehrende Prüfungen notwendig.
Diese Prüfungen müssen alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person laut DIN EN 3 durchgeführt werden.
Die Anzahl der Feuerlöscher in Gaststätten und Betrieben ist abhängig von der Größe des Raumes, der darin befindlichen Brandlast und des verwendeten Löschmittels. Gemäß der neuen ASR 2.2 ergibt sich dann die benötigte Löschmittelmenge.
Die Feuerlöscher sind an gut sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle nur so hoch anzubringen, dass auch kleinere Personen diese aus der Halterung nehmen können.