Feuerwehr von A – Z Heute: I- Insekten
Es ist ein wunderschöner Nachmittag im Sommer. Der frisch gebackene Zwetschgendatschi steht auf dem Tisch und kann es kaum noch erwarten angeschnitten zu werden. Es summt… und schon kreist die erste Wespe über dem Kuchen. Das ist wirklich ärgerlich! Doch hinter der gemeinen Wespe, die einem die Kaffeepause zur Tortur machen kann, steckt mehr als man erwartet.
Im Frühjahr besteht das Wespenvolk nur aus der Königin. Sie alleine gründet den Staat, indem sie ein Nest baut und dort die Eier für ihren Nachwuchs legt. Bis der erste Nachwuchs geschlüpft ist, muss er gefüttert und gepflegt werden und zwar alleine von der einen Königin. Nachdem die ersten Arbeiterinnen geschlüpft sind, verlässt die Königin kaum noch das Nest, sondern legt nur noch die Eier. Ein Wespenstaat zählt im Sommer mehrere hundert Tiere. Wespen sind arbeitsteilig organisiert und fressen Nektar, Pollen, Früchte und tierische Stoffe sowie Insekten.
Im Spätsommer entwickeln sich neue fruchtbare Weibchen. Sie sind die Königinnen der nächsten Generation. Zur gleichen Zeit stirbt die alte Königin und das Wespenvolk löst sich auf. Besonders zu dieser Zeit kreisen die noch lebenden Arbeiterinnen um den Kaffeetisch. Nur die Jungköniginnen überwintern in morschem Holz, Hohlräumen, unter Rinden oder im Moos. Sie beginnen im Frühjahr wieder neu mit der Staatenbildung, ein altes Nest wird nie wieder besiedelt.
Bewohnte Nester können durch eine sachkundige Person von Beginn der Nestbauphase im April bis Mitte August umgesiedelt werden. Danach sind die Nester zu groß und die Umsiedlung ist nicht mehr sinnvoll. In diesem Fall kann das Nest im Herbst gefahrlos selbst entfernt werden, nachdem das Wespenvolk untergegangen ist. Die örtliche Feuerwehr kümmert sich um die Beseitigung eines aktiven Wespenvolkes (wenn Gefahr droht: Allergische Reaktion oder Nest im Wohnraum). In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an den Schädlingsbekämpfer ihres Vertrauens (Gelbe Seiten oder in Gemeinde bei Frau Mayer 9092-25 nachfragen). Bei einem Hornissennest ist zwingend das Landratsamt zu informieren (Frau Julke 08092/823-218), da sie dem Artenschutz unterstehen. Wildbienen, Hummeln und die Hornisse zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV Anl 1) zu den besonders geschützten Arten. Nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) ist es verboten, ihnen "...nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören." Wespen sind nach Art. 15 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) allgemein geschützt. Sie dürfen nicht unnötig beunruhigt, gefangen oder getötet werden.
Wespen und Hornissen spielen eine wichtige Rolle im Naturhaushalt. Da sie dem Menschen verschiedene Plagegeister vom Leib halten, tun Sie sich und der Natur einen großen Gefallen wenn Sie Nester an unproblematischen Stellen tolerieren.
Elisabeth Schechner
2. Schriftführerin