Erste Hilfe
Erste Hilfe
Es passiert ohne Vorwarnung. Man ist grade auf dem Weg zu Freunden, oder in die Arbeit und plötzlich passiert es. Ein Verkehrsunfall genau vor einem. Gott sei Dank kein schlimmer. Doch was nun?
In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, in Not geratenen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihm den Umständen nach zuzumuten ist. Der Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ ein Muss für jeden Führerscheineinsteiger. Hierbei werden die grundlegenden Maßnahmen vermittelt, die den Teilnehmer nach Absolvierung befähigen, als Ersthelfer an einer Unfallstelle zu handeln. Ein Auffrischen der Erste-Hilfe-Kenntnisse sollte ca. alle zwei bis drei Jahre erfolgen.
Erste Hilfe sind Maßnahmen, die jedermann durchführen kann, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen abzuwenden oder zu mildern bis zum Eintreffen eines Arztes oder Rettungsdienstes. Dazu gehören insbesondere die Absicherung der Unfallstelle, das Absetzen eines Notrufs und die Betreuung des Verletzten.
Ein guter Leitfaden dafür ist beispielsweise die sogenannte Rettungskette:
1.Absichern/Eigenschutz (Absicherung der Unfallstelle, Retten aus der Gefahrenzone)
2.Notruf absetzen/Sofortmaßnahmen (112 wählen; Wiederbelebungsmaßnahmen, stabile Seitenlage und Stillen bedrohlicher Blutungen)
3.Weitere Erste Hilfe (Beruhigung/Betreuung der verunfallten Person bis zum Eintreffen des Arztes bzw. Rettungsdienstes, Wundversorgung, evtl. Ruhigstellen von erkennbaren Knochenbrüchen)
4.Rettungsdienst (dieser knüpft mit seinen Maßnahmen an die des Ersthelfers an und sorgt dafür, dass die Transportfähigkeit des Notfallpatienten hergestellt wird)
5.Notaufnahme (im Krankenhaus steht dem Notfallpatienten die komplette ärztliche und pflegerische Versorgung zur Verfügung)
Natürlich hoffen wir, dass niemand in diese Situation gerät. Wenn aber doch, sollte man Ruhe bewahren und Schritt für Schritt handeln.
Katharina Krammer
2. Schriftführerin